Widerspruch gegen die Datenübermittlung nach § 58 c des Soldatengesetzes

10.04.2024

Widerspruch gegen die Datenübermittlung nach § 58 c des Soldatengesetzes (Formulardowload)

Die Meldebehörde übermittelt im März 2025 zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial, dem Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr, Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Jahr 2026 volljährig werden, d.h. Personen die 2008 geboren sind.
Für den o.g. Personenkreis besteht ein Widerspruchsrecht gegen die Datenübermittlung.

Bitte verwenden Sie die hier zum Downloaden bereitgestellten entsprechenden Erklärungen (orange Links) diese finden Sie auch auf dieser Homepage unter Formulare und senden Sie diese an das

Amt Rostocker Heide
Einwohnermeldeamt
Eichenallee 20a
18182 Gelbensande.

Ein einmal eingelegter Widerspruch gilt bis auf Widerruf.


Birgit Rudat
Mitarbeiterin Einwohnermeldeamt