Wahl des stellvertretenden Amtswehrführers des Amtes Rostocker Heide

Das Amt Rostocker Heide wählt einen neuen Stellvertreter für den Amtswehrfüher.

Interessenten, die nachfolgende Voraussetzungen für die Wählbarkeit erfüllen, richten ihre Bewerbung mit den erforderlichen Stützunterschriften (mindestens von zwei Gemeindewehrführern oder Ortswehrführeren unseres Amtsbereiches)

bis zum 29.06.2021 an den Amtsvorsteher des Amtes Rostocker Heide, Eichenallee 20a, 18182 Gelbensande.

Auf der Grundlage des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes M-V § 12 Abs.2 vom 21.12.2015 ist wählbar, wer

   1. mindestens 4 Jahre aktiv einer Freiwilligen Feuerwehr angehört
   2. die persönliche und fachliche Eignung für das Amt besitzt
   3. die für das Amt erfordeerlichen Lehrgänge besucht hat oder sich bei Annahme der
       Wahl zur Teilnahme verpflichtet
   4. das 59. Lebensjahr noch nicht vollendet hat 

 

Maren Steinhorst
Leiterin Ordnungsamt

Wahl des stellvertretenden Amtswehrführers des Amtes Rostocker Heide