Fundbüro

Sie haben etwas verloren?
Sie haben einen Wertgegenstand (mit einem Wert über 10,00 €) gefunden und kennen den Eigentümer nicht?

Dann melden Sie sich im Fundbüro!

Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, sie dem Verlierer oder Eigentümer aber nicht zurück gibt bzw. geben kann, hat den Fund nach § 965 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) unverzüglich anzuzeigen. Ist die Sache nicht mehr als 10,00 € wert, bedarf es allerdings keiner Anzeige.

Kann die Fundsache innerhalb der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten nach der Anzeige dem Eigentümer nicht wieder ausgehändigt werden, kann der Finder das Eigentum an der Sache erwerben.
Bei Fundgegenständen, welche in öffentlichen Behörden oder Verkehrsmitteln gefunden wurden, erfolgt kein Eigentumserwerb des Finders (§ 978 BGB).

Fundsachen, die innerhalb der Aufbewahrungsfrist weder vom Eigentümer noch vom Finder abgeholt wurden, werden gespendet bzw. vernichtet.

Aktuell vorliegende Fundstücke bzw. zur Anzeige gebrachte Gegenstände: 

Fundsachen Zeitpunkt des Fundes bzw. der Anzeige
diverse Fundsachen wie Bekleidung, Brillen
Schmuck, Kuscheltiere, Handy, Kamera,
Fundort: Karls Erlebnisdorf Rövershagen
Datum: laufend
Autoschlüssel Fundort: Mönchhagen an den Glascontainern
Datum: 09.04.2024
Ehering mit Gravur Fundort: Karls Erlebnisdorf in Rövershagen
Datum: März 2024
Sexpuppen Fundort: Mandelshagen
Datum 13.02.2024
Damenrad, Farbe braun Fundort: am Rodelberg in Rövershagen
Datum: 18.09.2023

Fundbüro

Ansprechpartner Katja Awe-Götzen
Anschrift Amt Rostocker Heide
Fundbüro
Eichenallee 20a
PLZ Ort 18182 Gelbensande
Telefon 038201 500 43
E-Mail E-Mail an Katja Awe-Götzen