bundeseinheitliches Programm zur Entlastung von Privathaushalten bei der Nutzung von nicht leitungsgebundenen Energieträgern

Sehr geehrte Damen und Herren, 

mit dem bundeseinheitlichen Programm zur Entlastung von Privathaushalten bei der Nutzung von nicht leitungsgebundenen Energieträgern (Heizöl, Flüssiggas-LPG, Scheitholz, Holzpellets, Holzbriketts, Holzhackschnitzel, Kohle oder Koks)
sollen die Mehrkosten bei diesen Energieträgern unter bestimmten Voraussetzungen im Jahr 2022 abgefedert werden, die über eine Verdopplung des Preisniveaus aus dem Jahr 2021 hinausgehen. 

Durch das Land Mecklenburg-Vorpommern wurde im Rahmen einer „Nordländer-Kooperation“ ein Online-Antragsverfahren durch die Finanzbehörde des Landes Hamburg (Kasse. Hamburg) bereitgestellt, welches ein effektives und

effizientes Antrags- und Bewilligungsverfahren für alle Antragssteller/-innen ermöglichen soll. 
Die onlinebasierte Antragsstellung sowie weitere Hilfestellungen für Privathaushalte und Unternehmen, Erstattungsmodellrechner oder FAQ’s für Mecklenburg-Vorpommern sind ab dem 04. Mai 2023 online über die zentralen Adressen:

https://www.mv-energieportal.de/

oder

https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry?id=HEIZKOSTEN

möglich.
Die Bereitstellung eines beleghaften Antrages bzw. „Papierantrages“ ist nach aktueller Auskunft des Dienstleisters, der Kasse.Hamburg, ab dem 08. Mai 2023 (nahezu bundesweiter Antragsbeginn) aus organisatorischen und datenschutzrechtlichen Gründen vorgesehen.

Informationen zu Härtefallhilfen für private Haushalte für nicht leitungsgebundene Energieträger - Antragsverfahren in Papierform  (Ergänzung vom 23.05.2023)

Mit freundliche Grüßen

Elke Kleemann
Leiterin Zentrale Dienste