Informationen aus der Sitzung des Kreistages am 02.11.2022:

Für die Unterbringung von Geflüchteten sind das Land Mecklenburg-Vorpommern und die jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte zuständig.

Der Kreistag Rostock-Land hat in seiner Sitzung am 02.11.2022 folgender zeitweiliger Unterbringung von Geflüchteten in der Gemeinde Rövershagen zugestimmt:

 

  • Unterbringung von bis zu 120 Geflüchteten in der Unterkunft in Schwarzenpfost für die Zeit vom 11.2022 – 31.03.2023. Das Objekt wird voraussichtlich durch den DRK Kreisverband Bad Doberan betrieben. Weiterhin erfolgt eine 24/7 Bewachung des Objektes. Welche Nationalitäten die dort unterzubringenden Geflüchteten haben, kann aktuell nicht konkret benannt werden. Den aktuellen Erfahrungen nach erfolgen zurzeit primär Verteilungen von syrischen Geflüchteten.

 

  • Unterbringung von bis zu 94 Geflüchteten im Camp in Rövershagen/Purkshof, aufgeteilt auf 3 Gebäude für die Zeit vom 12.2022 – 31.03.2023. Das Objekt wird voraussichtlich durch den DRK Kreisverband Bad Doberan betrieben. Weiterhin erfolgt eine 24/7 Bewachung des Objektes. Welche Nationalitäten die dort unterzubringenden Geflüchteten haben, kann aktuell nicht konkret benannt werden. Den aktuellen Erfahrungen nach erfolgen zurzeit primär Verteilungen von syrischen Geflüchteten.

Ob zum 15.11.2022 bzw. zum 01.12.2022 tatsächlich bereits Geflüchtete in unserer Gemeinde untergebracht werden, ist gegenwärtig noch nicht bekannt. Erfahrungsgemäß erfolgt eine Unterbringung nicht sofort im vollen Umfang der möglichen Kapazitäten.
Da es sich im vorliegenden Fall um eine zeitweilige und kurzfristige Unterbringung handelt, ist derzeit nicht vorgesehen, dass jüngere Kinder in der Kindertagesstätte betreut und ältere Kinder/Jugendliche in die Schulen aufgenommen werden sollen.

Dr. Verena Schöne