Wahl des Amtswehrführers und des 1. Stellvertreters des Amtes Rostocker Heide

Wahl des Amtswehrführers und des 1. Stellvertreters des Amtes Rostocker Heide

Das Amt Rostocker Heide wählt einen neuen Amtswehrführer und den 1. Stellvertreter. 

Interessenten, die nachfolgende Voraussetzungen für die Wählbarkeit erfüllen, richten ihre Bewerbungen mit den erforderlichen Stützunterschriften (mindestens von zwei Gemeindewehrführern oder Ortswehrführern unseres Amtsbereiches) bis zum 27.08.2024 an den Amtsvorsteher des Amtes Rostocker Heide, Eichenallee 20 a, 18182 Gelbensande.

Auf der Grundlage des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes M-V § 12 Abs. 2 vom 21.12.2015 in Verbindung mit der Wahlordnung für Amtswehrführer und deren Stellvertreter vom 09.12.2010 ist wählbar, wer

1. mindestens 4 Jahre aktiv einer Freiwilligen Feuerwehr angehört,

2. die persönliche und fachliche Eignung für das Amt besitzt,

3. die für das Amt erforderlichen Lehrgänge besucht oder sich bei Annahme der Wahl zur Teilnahme verpflichtet, 

4. die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten, 

5. das 59. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

 

Im Auftrag

Sabine Blotenberg
Leiterin Ordnungsamt