Amtliche Haushaltsbefragung Mikrozensus 2022

Das Statistische Amt Mecklenburg-Vorpommern informierte darüber, dass im Februar 2022 die amtliche Haushaltsbefragung Mikrozensus 2022 gestartet wurde. Hierbei handelt es sich um eine ordnungsgemäße und rechtmäßige Befragung nach dem Mikrozensusgesetz (MZG) vom 7. Dezember 2016 (BGBl. l S. 2826). Ein Haushalt ist dann im Mikrozensus auskunftspflichtig, wenn seine Wohnung, in der er lebt und wirtschaftet, über ein festgelegtes mathematisch-statistisches Zufallsverfahren ausgewählt wurde (ca. 8.500 Haushalte in MV). 
Der Mikrozensus ist die größte amtliche Haushaltsbefragung in Deutschland, mit der seit 1957 in jedem Jahr Daten zur Bevölkerungsstruktur und zur wirtschaftlichen und sozialen Situation der Haushalte ermittelt werden.
Die ausgewählten Haushalte werden zum großen Teil direkt vom Statistischen Amt Mecklenburg-Vorpommern angeschrieben.
Ausführliche Informationen zum Mikrozensus können unter
https://www.laiv-mv.de/Statistik/Zahlen-und-Fakten/Mikrozensus/
abgerufen werden.

Elke Kleemann
Leiterin Zentrale Dienste