Seit 2013 wird die von 1996 bis 2011 erfolgte landesweite Erfassung der nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz (NatSchAG M-V) gesetzlich geschützten Biotope in M-V durch Geländeerhebungen aktualisiert. Zunächst bis 2021 erfolgt die hierfür notwendige Biotopkartierung.
Nach § 9 Abs. 1. NatSchAG M-V dürfen Bedienstete und Beauftragte der Naturschutzbehörden zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben Grundstücke mit Ausnahme von Wohngebäuden betreten und Fotografien anfertigen.
Die beauftragten Biotopkartierer können sich durch eine vom LUNG ausgefertigte Legitimation ausweisen.
Gelbensande, den 16.04.2020
gez. Manfred Labitzke
Bürgermeister Gelbensande